Regeln und Manieren

Reglement
Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den 3Kings3Hills gültig. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die einzelnen Bestimmungen vollständig gelesen und verstanden hat. Er bestätigt dies durch das Setzen des Akzeptierungshakens im Anmeldeformular und der vollständigen Bezahlung der Teilnahmegebühr.

  1. Veranstaltungscharakter/Teilnahmebedingungen
  2. Strecken
  3. Wertungskategorien
  4. Bekleidung/Ausrüstung
  5. Startnummer
  6. Zeitnahme
  7. Briefings/Start
  8. Neutralisierter Start
  9. Markierung der Strecke
  10. Kontroll- und Verpflegungsstellen
  11. Zeitlimits
  12. Ziel
  13. Ausscheiden aus dem Rennen
  14. Zeitstrafen/Disqualifikation
  15. Medizinische Notfallversorgung
  16. Doping
  17. Hilfe von Außen
  18. Umwelt- und Naturschutz
  19. Spezielle 3Kings3Hills Regeln
  20. Protest und Jury
  21. Kündigung zwischen Teilnehmer und Veranstalter
  22. Bild-, Film- und Tonrechte
  23. Haftung
  24. Datenschutz

1. VERANSTALTUNGSCHARAKTER/TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Der 3Kings3Hills ist ein grenzüberschreitendes Trailrunning-Event im Bayerischen Wald und Böhmerwald. Die Streckenabschnitte beinhalten teilweise sehr schwierige Trails, ausgesetzte Stellen und kurze Kletterpassagen, die von jedem Teilnehmer spezielle Vorerfahrungen und -kenntnisse erfordern.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich über eine allgemeine alpine Erfahrung verfügen
  • Jeder Teilnehmer muss sich der Länge der Strecke und der körperlichen Herausforderung bewusst sein und darauf vorbereitet in den Wettkampf gehen
  • Jeder Teilnehmer bestätigt mit seinem Akzeptierungshaken in der Anmeldung seine volle Sporttauglichkeit für die Teilnahme an diesem Ausdauerwettkampf mit physisch extremen Belastungen. Zusätzlich versichert jeder Teilnehmer, dass diese Sporttauglichkeit vor dem Wettkampf von einem Sportarzt untersucht und bestätigt wurde.
  • Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit und teilweise Schwindelfreiheit auf technisch sehr anspruchsvollen Wegen und Steigen verfügen.
  • Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im anspruchsvollen Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu zählt auch die Orientierung anhand topographischer Karten, GPS Apps und Streckeninformationen.
  • Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen im anspruchsvollen Gelände informiert sein.
  • Jeder Teilnehmer erkennt, die noch vor dem Rennen festgelegten und bekannt gegebenen Cut-Off-Zeiten an.
  • Teilnahmeberechtigt sind für den 54 Kilometer langen ULTRA TRAIL, 40 Kilometer langen MARATHON TRAIL und 25 Kilometer langen BASE TRAIL alle Personen, die zu Veranstaltungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit volljährig sind.
  • Für den 14 Kilometer langen SHORTY TRAIL dürfen Jugendliche ab Jahrgang 2008 (Stichtag ist der 1.1.2008) mit schriftlicher, ausdrücklicher Einverständniserklärung (diese ist bei der Startnummernausgabe mitzubringen) der Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigung übernehmen damit bedingunglos die volle Verantwortung für ihr Kind am Veranstaltungstag.
  • Für den 6 Kilometer langen TRAILY TRAIL dürfen Jugendliche ab Jahrgang 2009 (Stichtag ist der 1.1.2009) mit schriftlicher, ausdrücklicher Einverständniserklärung (diese ist bei der Startnummernausgabe mitzubringen) der Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigung übernehmen damit bedingunglos die volle Verantwortung für ihr Kind am Veranstaltungstag. Es wird strengstens empfohlen, dass Kinder bis zu einem Alter von 15 Jahre in Begleitung der Aufsichtsperson die Trails bewältigen.

Diese erforderlichen Vorerfahrungen und Kenntnisse können von uns als Veranstalter nicht überprüft werden. Durch die Abgabe der Nennung bestätigt der Teilnehmer, dass er über die aufgeführten Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Dabei sind die vom Veranstalter aufgelisteten Punkte für eben diese Erfahrungen und Kenntnisse nicht abschließend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.

2. STRECKEN

Beim 3Kings3Hills werden fünf Strecken angeboten. Die Strecken führen durch den Bayerischen Wald und Böhmerwald im Raum Dreisessel, Plechy und Hochficht.

  • 3H3K Ultra Trail: 54 km und 2.300 Hm
  • 3H3K Marathon Trail: 40 km und 1480 Hm
  • 3H3K Base Trail: 25 km und 820 Hm
  • 3H3K Shorty Trail: 14 km und 490 Hm
  • 3H3K Traily Trail: 6 km und 40 Hm

Bei Unwetter oder sonstigen Gefahren ist keine Alternativstrecke möglich und vorgesehen. Der Veranstalter behaltet sich jedoch vor, die Strecken auch kurzfristig noch zu ändern oder bei extremer Wettervorhersage einen Start abzusagen. Die Startgebühr wird bei einer kurzfristigen Absage am Vortag oder Veranstaltungstag NICHT zurückerstattet. Die Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmer haben bei 3Kings3Hills oberste Priorität.

3. WERTUNGSKATEGORIEN

Folgende Wertungskategorien sind ausgeschrieben:

  • Männer / Frauen
  • MU30 / WU30 (unter 30 Jahre – Stichtag ist der 13.07.2024)
  • M30 / W30 (über 30 Jahre – Stichtag ist der 13.07.2024)
  • M40 / W40 (über 40 Jahre – Stichtag ist der 13.07.2024)
  • M50 / W50 (über 50 Jahre – Stichtag ist der 13.07.2024)
  • M60 / W60 (über 60 Jahre – Stichtag ist der 13.07.2024)
  • M70 / W70 (über 70 Jahre – Stichtag ist der 13.07.2024)

Die Mindestteilnehmerzahl pro Kategorie beträgt 5 Anmeldungen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl in einer Kategorie nicht erreicht werden, so werden die Teilnehmer in der nächsten Kategorie gewertet (also z.B. M70 in der Kategorie M60).

Es gibt keine Teamwertung.

4. BEKLEIDUNG/AUSRÜSTUNG

Wir setzen auf gegenseitiges Vertrauen, wenn es darum geht, wie ihr euch laut der Pflichtausrüstung für die Trails ausstattet. Als weitere Guideline findet ihr nachfolgend eine Liste von Equipment, die auf unseren Erfahrungswerten basieren.

Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Wettkampfs wird strengstens empfohlen, davon ausgenommen ist der SHORTY & TRAILY TRAIL:

  • Wind-/Regenjacke
  • Handschuhe und Mütze (je nach Empfinden, wetter- und temperaturabhängig, auch am 13.7. kann es auf 1.300m Höhe kalt sein)
  • Trinkbehälter für mindestens 1 Liter (keine Trinkbecher an den Verpflegungsstellen)
  • Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set mit Pflaster, Wundauflage, Mullbinde, Rettungsdecke)
  • Mobiltelefon mit eingespeicherter Notfallnummer 0049 +Rennleitung ( wird noch bekannt gegeben!)
  • Trailrunning-Schuhe mit Profilsohle, die für das Laufen im anspruchsvollen Gelände geeignet sind
  • Rucksack oder andere Verstaumöglichkeiten für die Ausrüstung und eigener Verpflegung
  • Wasserdichte Regenjacke
  • Funktionelle Kleidung
  • Kartenausschnitt und Höhenprofil der gesamten Strecke (wird per Mail an alle Teilnehmer versendet)
  • Es wird grundsätzlich empfohlen die GPX Daten der jeweilgen Strecke auf das Smartphone oder seine Smartwatch zu laden

Empfohlen wird außerdem u.a.: GPS-Gerät, Teleskopstöcke, Sonnencreme, Fettcreme gegen Wundscheuern, eigene persönliche Verpflegung, Blasenpflaster.

Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des Wettkampfs wird vom Veranstalter mündlich noch einmal vor dem Start empfohlen. Es gibt keine Überprüfung, sondern wir setzen ein verantwortungsvolles, jeweils dem Teilnehmer angemessenes Mitnahme-Equipment voraus. Für Schäden, die durch Nichtmitführen der empfohlenen Ausrüstung/ Bekleidung hervorgerufen werden, gibt es keinerlei Haftungsanspruch.

5. STARTNUMMER

Jeder Teilnehmer bekommt bei der Startnummernausgabe durch Vorlage des Personalausweises seine Startnummer. Diese muss während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar vorne am Körper getragen werden und darf nicht durch Kleidungsstücke verdeckt werden. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Die Startnummer darf niemals abgenommen werden, es sei denn, der Teilnehmer wird wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert oder der Teilnehmer beendet das Rennen vorzeitig.

6. ZEITNAHME

Die Zeitnahme erfolgt mittels Einwegtransponders einer Zeitmessfirma. Der Transponder ist auf der Rückseite der Startnummer befestigt und darf nicht entfernt werden! Er misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers.

7. BRIEFINGS/START

Das Rennbriefing wird spätestens am Vortag des Rennens online veröffentlicht. Im Briefing werden die Teilnehmer durch den zuständigen Rennleiter auf die Besonderheiten der Strecke, Wetter, Änderungen usw. aufmerksam gemacht.

Die Startaufstellung beginnt ca. 30 Minuten vor der offiziellen Startzeit (je nach gemeldeter Teilnehmerzahl). Das zusätzliche aktuelle Briefing für alle Starter durch den verantwortlichen Rennleiter beginnt ca. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit.

8. NEUTRALISIERTER START

Der Veranstalter behält sich einen neutralisierten Start bzw. Finish vor. Ein neutralisierter Start oder Zieleiinlauf wird durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beim Briefing angekündigt. Während eines neutralisierten Starts oder Zieleinlaufes ist das Überholen des Führungsfahrzeuges nicht erlaubt.

9. MARKIERUNG DER STRECKE

Die Route des 3Kings3Hills wird von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Markierungsspray, Kilometerschildern (alle 5 Kilometer), Richtungspfeilen, Trassier- bzw. Flatterbändern, usw. markiert. Zudem stehen an wichtigen Punkten Streckenposten. Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecke, die eine eigene Orientierung im Gelände überflüssig machen würde, besteht jedoch nicht. Normalerweise findet ihr mindestens jeden Kilometer eine Markierung. Insbesondere bei starken Regenfällen, bei Schneefall oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein, weshalb jeder Teilnehmer die Streckenkarte der jeweiligen Strecke mitführen muss. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass es leider manchmal der Fall sein kann, dass die Markierungen von Dritten entfernt werden. Wir empfehlen dir daher dringend, die jeweiligen GPX Daten auf deine Uhr oder Smartphone zu laden, um Unanehmlichkeiten oder Irreleitungen vermeiden zu können. Die Daten findest du auf der Webseite bei den Strecken. Die zusätzlichen Markierungen werden von den Schlussläufern unmittelbar nach dem letzten Läufer abgebaut.

10. VERPFLEGUNGSSTELLEN

  • 54 km: 6 Verpflegungsstellen
  • 40 km: 5 Verpflegungsstellen
  • 25 km: 3 Verpflegungsstellen
  • 14 km: 1 Verpflegungsstelle
  • 6 km: keine Verpflegungsstelle

Verpflegungsstellen:
An jeder Verpflegungsstelle gibt es für die Teilnehmer Wasser, Sportgetränke, Energieriegel, Gels und Obst. Der genaue Standort der Verpflegungsstelle kann der Streckenkarte entnommen werden und ist je Länge von VP1-VP6 durchnummeriert. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er zusätzlich immer ausreichend Verpflegung und Getränke mit sich führt. Die genaue Bestückung der Verpflegungsstellen ist dem Athletenguide zu entnehmen. Es gibt keine Trinkbecher an den Verpflegungsstationen. Die Mitnahme von Trinkbehältern mit insgesamt 1 Liter Inhalt ist Pflicht, ein zusätzlicher faltbarer Trinkbecher o. ä. wird empfohlen. Die Ausgabe an den Verpflegungsstellen erfolgt durch das zuständige Personal. Es herrscht keine Selbstbedienung.

Kontrollstellen:
Auf der Strecke befinden sich Kontrollstellen (Zwischenzeiten). Teilnehmer, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später trotzdem im Ziel einlaufen, werden nicht gewertet.

11. ZEITLIMITS

Es gibt strikte Zeitlimits für den 54 km Ultra Trail (Zielzeitschluss: 18:00 Uhr, Cutzeiten an den Verpflegungspunkten Dreisessel VP1 9:30 Uhr, Talstation Zwieselberg VP3 12:00 Uhr, Plechy 14:30 Uhr, Dreisessel VP4 16:30 Uhr), zu denen die Teilnehmer die jeweiligen Kontrollstellen spätestens passieren müssen. Diese Zeitlimits können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Werden die Zeitlimits nicht eingehalten, werden die betreffenden Teilnehmer vom Rennleiter und Streckenchef, von den Kontrollstellenmitarbeitern oder den Schlussläufern im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen genommen.

Jeder aus dem Rennen genommene Teilnehmer ist selbst- und eigenverantwortlich für den Rücktransport nach Haidmühle verantwortlich. Der Veranstalter und auch die Bergwacht kann den Rücktransport am Renntag nicht übernehmen.

12. ZIEL

Im Ziel erfolgt die offizielle Wertung des Rennens. Die Teilnehmer werden nach der Rangfolge des Eintreffens im Ziel elektronisch erfasst. Danach ergibt sich die offizielle Rangliste des Rennens.

Auch im Ziel gibt es ein striktes Zeitlimit (18:00 Uhr), zu dem die Teilnehmer das Ziel spätestens erreichen müssen. Wird das Zeitlimit im Ziel nicht eingehalten, werden die betreffenden Teilnehmer aus der Wertung genommen. Teilnehmer, die wegen Überschreitung der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Kontrollstellenmitarbeiter oder Schlussläufer auf der Strecke aus dem Rennen genommen wurden oder wegen Verletzung nicht laufend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln im Ziel eintreffen, erscheinen nicht auf der offiziellen Ergebnisliste.

13. AUSSCHEIDEN AUS DEM RENNEN

Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter (Notfallnummer) abmelden. Für Teilnehmer, die sich nicht unter der angegebenen Telefonnummer abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter Umständen mit Einsatz von Bergrettungskräften und Hubschrauber) auf Kosten des Teilnehmers einleiten.

Jeder aus dem Rennen ausgeschiedene Teilnehmer ist selbst- und eigenverantwortlich für den Rücktransport nach Haidmühle verantwortlich. Der Veranstalter und auch die Bergwacht kann den Rücktransport am Renntag nicht übernehmen. Bitte organisiert euch für den Fall der Fälle eine verlässliche Person, die euch verantwortlich auch von den eher schwer zugänglichen Strecken sicher abholt.

14. ZEITSTRAFEN UND DISQUALIFIKATION

Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:

  • Nichteinhalten der Regeln
  • Nichtbeachten der Anweisungen des verantwortlichen Rennleiters und Streckenchefs, Rettungschefs, des Verantwortlichen der Kontrollstelle sowie der offiziellen Zwischen- und Schlussläufer
  • Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
  • Unvollständige Ausrüstung
  • Verweigerung der Ausrüstungskontrolle
  • Umweltverschmutzung
  • Grober Unsportlichkeit
  • Nicht Passierens einer Kontrollstelle
  • Unterlassener Hilfeleistung
  • Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
  • Doping
  • Eigenmächtiger Streckenabkürzungen

15. MEDIZINISCHE NOTFALLVERSORGUNG

Über die Strecke verteilt sind Rettungskräfte im Einsatz, die bei entsprechendem Bedarf einerseits von örtlichen (Berg-)Rettungskräften als auch immer von unserem Rennarzt gestellt werden. Über diese erhalten die Teilnehmer in Notfällen und medizinisch relevanten Fragen schnellstmöglich ärztliche Hilfe u.o. Beratung.

16. DOPING

Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers.

17. HILFE VON AUSSEN

Kein Teilnehmer darf Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, andere Teilnehmer) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie die medizinische Hilfe.

18. UMWELT/NATURSCHUTZ

Da die Strecken des 3Kings3Hills weitestgehend durch Natur- und Landschaftsschutzgebiet, Gebiet der Bayerischen Staatsforsten, Nationalpark Sumava und Gebiet des Stift Schlägl im Mühlviertel führt, wird das Umweltverhalten streng kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation. Auf der gesamten Streckenführung besteht Wegepflicht.

19. SPEZIELLE 3KINGS3HILLS REGELN

  • Die Trails des 3Kings3Hills finden auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststraßen und Wanderwegen statt.
  • Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung halten. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters und Streckenchefs sowie des sonstigen Streckenpersonals Folge leisten.
  • Die Strecken des 3Kings3Hills führen großteils auf Wanderwegen durch den Bayerischen Wald, Böhmerwald und Nationalpark Sumava. Abseits der offiziellen Route kann teilweise Absturzgefahr herrschen, weshalb Abkürzungen (auch das „shortcutting“ von Spitzkehren, Kurven, Serpentinen…) oder selbst gewählte Wegvarianten verboten sind. Jeder Teilnehmer läuft auf eigene Gefahr.
  • Jeder Teilnehmer hat bei unübersichtlichen oder gefährlichen Streckenabschnitten die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter behält sich vor, auf gefährlichen Wegabschnitten Überholverbote auszusprechen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, ihr Geh-, bzw. Lauftempo zu reduzieren und entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung oder witterungsbedingt auch kurzfristig Streckenabschnitte zu ändern bzw. durch Alternativrouten zu ersetzen.
  • Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen, die Betreuung aus einem fahrenden Begleitfahrzeug heraus ist nicht erlaubt. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs oder Behinderungen durch Begleitfahrzeuge können von der Jury mit Zeitstrafen oder Disqualifikation des unterstützten Teilnehmers geahndet werden. Falls Begleitfahrzeuge auf Streckenabschnitten angetroffen werden, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, führt dies umgehend zur Disqualifikation des Teilnehmers, der durch das Begleitfahrzeug unterstützt wurde oder unterstützt werden sollte.
  • Begleitern/Betreuern einzelner Teilnehmer ist es aus naturschutzrechtlichen Gründen strengstens untersagt, die Strecke und/oder die umliegende Natur zu verschmutzen oder gar zu beschädigen. Dazu zählt insbesondere das Besprühen oder Bemalen der Strecke mit Appellen an die startenden Teilnehmer, auch wenn dies mit biologisch abbaubaren Kreidespray erfolgt. Falls Begleiter/Betreuer dagegen verstoßen, führt dies umgehend zur Disqualifikation des bzw. der Teilnehmer, die durch diese Maßnahmen unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.
  • Außer unmittelbar an den Kontrollstellen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter ist es untersagt, Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen. Eine Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Disqualifikation.
  • Generell gilt bei der Benutzung von Stöcken folgende Regelung: Wer mit Stöcken startet, muss diese auch bis zum Ziel bei sich tragen. Umgekehrt darf kein Teilnehmer, der ohne Stöcke gestartet ist, sich diese unterwegs reichen lassen.
  • Es gilt unter allen Teilnehmern das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness.

20. PROTEST UND JURY

Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 100,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen, die durch Strafen geahndet werden können, dar.

21. ANMELDUNG, UMMELDUNG UND KÜNDIGUNG ZWISCHEN TEILNEHMER UND VERANSTALTER

Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB. “

Eine Anmeldung ist bis 48 Stunden vor dem Start ausschließlich über die Zeitnahmefirma online möglich. Die Ummeldung von einer längeren auf eine kürzere Strecke ist nur bis 7 Woche vor Veranstaltungsbeginn nur per Email möglich. Bei Ummeldungen auf eine kürzere Strecke kann die monetäre Differenz nicht erstattet werden. Ein Upgrade von einer kürzeren Strecke auf eine längere Strecke ist nicht möglich.

22. BILD-, FILM- UND TONAUFNAHMEN

Während der Veranstaltung und des Rahmenprogramms werden Bild- und Filmmaterial erstellt. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.

23. HAFTUNG

Mit der Abgabe der Nennung erklärt jeder Teilnehmer, dass er das Reglement gelesen, verstanden und damit einverstanden ist.

Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei medizinischen Bedenken am Start zu hindern bzw. jederzeit aus dem Rennen zu nehmen!

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.

Ferner unterliegen alle Teilnehmer den Bestimmungen der StVO.

Ferner gilt Folgendes:
Teilnehmer haben keinerlei Anspruch auf eine Haftung. Mit der Teilnahme und der bezahlten Anmeldung willigt der Teilnehmer den AGBs der Veranstaltung 3Kings3Hills ein.

Das Betreten des Waldes erfolgt in allen Ländern auf eigene Gefahr. Die BaySF weist ausdrücklich auf die Gefahren im Wald, insbesondere abseits der Wege hin, z.B. abgestorbene oder kranke Bäume und Äste, Wurzeln, Felsen, Gewässer, Insekten, giftige Pflanzen. Eine Verkehrssicherungspflicht der BaySF im Wald und auf dem Wald gleichgestellten Flächen, z. B. Waldwege besteht nicht. Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass er für sich selbst verantwortlich ist. Die BaySF übernehmen keinerlei Haftung. Die BaySF können bei Vorliegen wichtiger Gründe dem Teilnehmer einen Platzverweis erteilen.
Die Nationalparkverwaltung Sumava weist ebenfalls ausdrücklich auf die Gefahren im Wald, insbesondere abseits der Wege hin, z.B. abgestorbene oder kranke Bäume und Äste, Wurzeln, Felsen, Gewässer, Insekten, giftige Pflanzen. Eine Verkehrssicherungspflicht der NP Verwaltung im Wald und auf dem Wald gleichgestellten Flächen, z. B. Waldwege besteht nicht. Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass er für sich selbst verantwortlich ist. Die NP-Verwaltung Sumava übernehmen keinerlei Haftung. Die Nationalparkverwaltung Sumava können bei Vorliegen wichtiger Gründe dem Teilnehmer einen Platzverweis erteilen.
Die Verwaltung des Stift Schlägel weist ebenfalls ausdrücklich auf die Gefahren im Wald, insbesondere abseits der Wege hin, z.B. abgestorbene oder kranke Bäume und Äste, Wurzeln, Felsen, Gewässer, Insekten, giftige Pflanzen. Eine Verkehrssicherungspflicht der Verwaltung des Stift Schlägel im Wald und auf dem Wald gleichgestellten Flächen, z. B. Waldwege besteht nicht. Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass er für sich selbst verantwortlich ist. Die Verwaltung des Stift Schlägel übernehmen keinerlei Haftung. Die Verwaltung des Stift Schlägel können bei Vorliegen wichtiger Gründe dem Teilnehmer einen Platzverweis erteilen.

Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird generell keine Haftung übernommen.

24. DATENSCHUTZ

Mit der Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung willigt der Teilnehmer(-in) in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch den Veranstalter, für die Zahlungsabwicklung und Organisation der Veranstaltung, die Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse, der im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellten Foto- und Filmaufnahmen, sowie der Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen von Werbung und Markt- und Meinungsforschung ein.

Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung des 3Kings3Hills immer vor!