AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des 3Kings3Hills Trailrunning-Festivals 2026

§1 Anwendung – Geltung

(1) Veranstalter des 3Kings3Hills Trailrunning-Festivals ist die siimple GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Daniel und Christina Gotsmich und Rainer Jungwirth (hello@siimple.de).

(2) Die AGB sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und dem Teilnehmenden (TN). Mündliche Vereinbarungen haben keine rechtliche Gültigkeit.

§2 Teilnahmebedingungen

(1) Startberechtigt sind alle für die jeweils gewählte Distanz ausreichend gesunden und trainierten Personen.
Besondere und individuelle Themen zur Startberechtigung sind dem 3Kings3Hills-Reglement zu entnehmen.

(2) Der TN trägt die volle persönliche Verantwortung, ausreichend gesund und trainiert für die gewählte Distanz zu sein. Ausdrücklich muss sich jeder TN mit den besonderen Schwierigkeiten und Risiken, insbesondere der Verletzungs- und Sturzgefahr auf den teils sehr schwierigen Streckenabschnitten der jeweils gewählten Distanz, auseinandersetzen und sich entsprechend darauf vorbereiten und ausrüsten.

(3) Bei der Anmeldung erklärt der TN, den sogenannten Trail-Guide vollständig gelesen zu haben sowie alle darin enthaltenen Punkte verstanden zu haben und zu akzeptieren.

§3 Anmeldung, Ummeldung, Stornierung

(1) Die Anmeldung erfolgt online auf der www.3kings-3hills.com über das Zeitmesssystem RaceResult. Nach der Anmeldung erhält der TN eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Damit ist die Anmeldung für beide Vertragsparteien verbindlich.

(2) Die Zahlung des Startgelds wird in voller Höhe unmittelbar nach der Anmeldung fällig und erfolgt über das Zahlungssystem der Firma Stripe Technology Company Limited (STC).

(3) Bei Abmeldung oder Nichtantreten des TN erfolgt keine Erstattung des Startgelds. Der TN kann seine Anmeldung (eigenverantwortlich) über eine externe Rücktrittsversicherung absichern.

(4) Die Ummeldung von einer längeren auf eine kürzere Strecke ist nur bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail möglich. Bei einer solchen Ummeldung auf eine kürzere Strecke kann die monetäre Differenz nicht erstattet werden, sondern es fallen 20 € Bearbeitungsgebühren an. Ein Upgrade von einer kürzeren Strecke auf eine längere Strecke ist gegen Bezahlung der Differenz bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich.

(5) Es gelten folgende Stornierungsbedingungen: Eine Rückerstattung der Startgebühr ist grundsätzlich nicht möglich. Lediglich im Falle einer Verletzung und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests erstatten wir die Startgebühr bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Gebühr von 20 €. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang des ärztlichen Attests auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.

§4 Absage und Abbruch durch den Veranstalter

(1) Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der TN keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgelds sowie keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigungen für bereits getätigte weitere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

(2) Absage- und Abbruchgründe für höhere Gewalt sind z. B. eine Pandemie, Streik, behördlicher Entzug der Genehmigung, Attentatsdrohungen, Sabotageakte, außergewöhnliche Wetterbedingungen oder sonstige Katastrophenfälle. Diese Auflistung ist nicht abschließend.

§5 Ausschluss von der Veranstaltung – Disqualifikation

(1) Der Veranstalter behält sich vor, einen TN von der Veranstaltung auszuschließen oder nicht in die Wertung aufzunehmen (Disqualifikation).

(2) Gründe für einen Ausschluss oder eine Disqualifikation sind:

a) Der TN macht bei der Anmeldung falsche Angaben.
b) Der TN unterliegt einer Wettkampfsperre durch einen Sportverband (z. B. wegen Dopings).
c) Der TN hat das Reglement des Rennens erheblich missachtet.

(3) Kommt es zum Ausschluss oder zur Disqualifikation, besteht für den TN kein Anspruch auf Erstattung des Startgelds.

§6 Haftung

(1) Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, das Reglement sowie die Teilnahmebedingungen der Veranstaltung gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, ausreichend trainiert und gesundheitlich in der Lage zu sein, die gewählte Distanz zu absolvieren. Mit dem Start erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein Leistungsniveau den Anforderungen eines Trailrunning-Wettkampfes der gewählten Streckenlänge entspricht.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei erkennbaren gesundheitlichen Risiken vom Start auszuschließen oder jederzeit aus dem Rennen zu nehmen.

(4) Die Strecken verlaufen überwiegend auf natürlichen Wegen und sind nicht vollständig abgesperrt. Die Teilnehmer müssen jederzeit mit natürlichen Hindernissen und Gefahren rechnen, insbesondere mit unebenem Untergrund, Wurzeln, Steinen, Felsen, Gewässern, abgestorbenen oder beschädigten Bäumen und Ästen, plötzlich wechselnden Wetterbedingungen sowie Begegnungen mit Wildtieren.

(5) Teile der Strecke verlaufen entlang öffentlicher Wege und Straßen oder kreuzen diese. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, diese einzuhalten.

(6) Teile der Strecke verlaufen durch Waldgebiete. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass im Wald typische Gefahren bestehen können, insbesondere durch abgestorbene oder beschädigte Bäume und Äste, Wurzeln, Felsen, Gewässer, Insekten, Tiere sowie plötzlich auftretende Wetterereignisse.

(7) Waldflächen entlang der Strecke stehen teilweise im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sowie weiterer Waldbesitzer. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht im Wald ist eingeschränkt.

(8) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(9) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(10) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(11) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände der Teilnehmer, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters vorliegt.

(12) Kosten für medizinische Hilfeleistungen, Rettungseinsätze oder Bergungsmaßnahmen, die durch den Teilnehmer verursacht werden oder in seinem Interesse erfolgen, können dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden, soweit diese nicht durch Versicherungen gedeckt sind.

(13) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die in der Ausschreibung festgelegte Pflichtausrüstung während des gesamten Wettkampfes mitzuführen. Die Wahl der darüber hinausgehenden persönlichen Ausrüstung (insbesondere Schuhwerk und Bekleidung) liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers und muss den Witterungsverhältnissen sowie der technischen Schwierigkeit der Strecke angepasst sein.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die aus einer ungeeigneten oder unzureichenden persönlichen Ausrüstung des Teilnehmers resultieren, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.

(14) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer oder sonstige Dritte verursacht werden.
Für die Nutzung von ausgewiesenen Parkflächen erfolgt keine Bewachung oder Verwahrung. Die Haftung für Diebstahl oder Beschädigungen an Fahrzeugen wird ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.

§7 Versicherung

Durch die Anmeldung wird vom Veranstalter keine Unfall- oder Haftpflichtversicherung für den TN abgeschlossen. Der TN ist für seinen individuellen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

§8 Datenerhebung und -verwertung

(1) Mit der Anmeldung erklärt der TN, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte sowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.

(2) Die bei der Anmeldung vom TN angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Mit der Anmeldung willigt der TN in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(3) Der TN erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, sozialen Medien, Internet etc. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der TN mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos einverstanden, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der TN jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der TN erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seines Ergebnisses in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) sowie in allen digitalen Medien einverstanden.

(5) Der TN kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail widersprechen.

§9 Verjährung

Ansprüche des TN gegenüber dem Veranstalter verjähren ein Jahr nach Veranstaltungsende.

§10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Passau. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Freyung, 15. Juli 2025

siimple GmbH
Am Bahnhof 12
94078 Freyung
Deutschland